21.03.2026 06:48
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einem unentgeltlichen Gewinnspiel (im
Folgenden “Aktion”) und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten
zwischen Ihnen und der Philip Morris Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020
Wien (im Folgenden “PMAT”).
- Die Aktion ist zeitlich befristet und umfasst einen Teilnahmezeitraum vom 01. März
2026 (00:01 Uhr) bis 31. Mai 2026 (23:59 Uhr).
- Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich erwachsene RaucherInnen
(Vollendung des 18. Lebensjahres), welche VerbraucherInnen sind und ihren
Wohnsitz in Österreich haben (im Folgenden “Teilnahmeberechtigte”). Ein
nachträglicher Wegfall der Verbrauchereigenschaft oder des österreichischen
Wohnsitzes führt zu einer rückwirkenden Nichtberücksichtigung für die Aktion und
entsprechendem Wegfall der damit verbundenen Rechte bzw. Rechtsbeziehung.
Teilnahmeberechtigt ist nicht, wer beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem
Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen Überlassung bzw. Empfehlung der durch PMAT
hergestellten bzw. vertriebenen Produkte in welcher Form auch immer befasst ist.
- Die Teilnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Teilnahmeberechtigten
innerhalb des Teilnahmezeitraumes über die seitens PMAT hierfür vorgesehene(n)
Plattform(en), mit welcher der Teilnahmeberechtigte zugleich diese
Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen durch PMAT festgelegten
aktionsbezogenen Regelungen akzeptiert und alle zur Teilnahme erforderlichen
Angaben macht. Eine bloße Kenntnisnahme der Aktion und ihrer Bedingungen ohne
daran anknüpfende explizite Erklärung genügt nicht.
- Durch die Teilnahme am Gewinnspiel besteht die Möglichkeit, eines von fünf iPhone
17 Pro, oder einen von 75 Wunschgutscheinen-Gutscheinen der Wunschgutschein
GmbH im Wert von je 50 € zu gewinnen. Die zur Inanspruchnahme eines
Wunschgutscheins erforderlichen Informationen sind von den GewinnerInnen
unmittelbar bei Bekanntgabe dieser Informationen selbstständig abzuspeichern
oder sonstwie verfügbar zu halten. PMAT ist nicht zu einer erneuten Bekanntgabe
verpflichtet.
Der Gesamtwert der Gewinne des Gewinnspieles beträgt mindestens 10.000 €.
Für die Einlösung der Gutscheine und deren Gültigkeit gelten die Bedingungen des
jeweiligen Anbieters, auf die die PMAT keinen Einfluss hat.
- Teilnahmeberechtigte dürfen nur einmal an der Aktion teilnehmen und können
höchstens einen Gewinn erhalten. Bei wiederholter Teilnahme können
TeilnehmerInnen vom Erhalt eines Gewinns ausgeschlossen werden, PMAT ist
jedoch nicht hierzu verpflichtet. Eine Ablöse von Gewinnen gleich welcher Art (insb. Bar- oder Sachablöse), ein Umtausch oder eine Übertragung auf sonstige Personen
sind ausgeschlossen.
- Die Ermittlung der GewinnerInnen für die jeweiligen Gewinne und Bekanntgabe an
die gewinnenden Teilnahmeberechtigten erfolgt durch PMAT binnen angemessener
Frist nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes. Eine Frist von einem Monat gilt
jedenfalls als angemessen, eine Überstreichung kann im Einzelfall jedoch geboten
sein. Teilnahmeberechtigte haben die Inanspruchnahme allfälliger Gewinne bei
sonstigem Verfall binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe zu bestätigen. PMAT ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) im Einzelfall eine längere Bestätigungsfrist
festzulegen, (ii) von den Verfallsfolgen einer verspäteten Bestätigung abzusehen,
sowie nach Ablauf der Bestätigungsfrist (iii) Gewinne anderen
Teilnahmeberechtigten oder sonstigen Personen zuzuwenden bzw. gänzlich
ungenützt zu belassen. Die GewinnerInnen werden über die bei ihrer Teilnahme
angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer benachrichtigt. Die PMAT behält
sich vor, die Übermittlung des Gewinns von einer vorherigen Vorlage eines
amtlichen Ausweisdokuments (ggf. in Kopie) zur Überprüfung der Volljährigkeit zu
dem in Ziffer 3 genannten Zeitpunkt abhängig zu machen.
- Teilnahmeberechtigte verpflichten sich, keine Inhalte (einschließlich Texte, Bilder,
Videos, etc.) über soziale Medien sowie Hashtags zu verbreiten bezogen auf (i) PMAT
und mit PMAT konzernal verbundenen Unternehmen und (ii) deren Produkte und
Marken sowie (iii) diese Aktion und damit zusammenhängende Gewinne oder (iv)
sonstige Aktivitäten oder Mitteilungen von PMAT oder mit PMAT konzernal
verbundenen Unternehmen.
- PMAT ist bei Berührung berechtigter Interessen, insbesondere bei Verdacht auf
Missbrauch oder bestimmungswidrigem Verhalten, befugt, Teilnahmeberechtigte
ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend von den Möglichkeiten im
Zusammenhang mit dieser oder anderen Aktionen auszuschließen. PMAT erbringt
keine Beratung, Vertretung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Steuern
bzw. Abgaben jeder Art.
- Die Rechte von Teilnahmeberechtigten bei Sach- und Rechtsmängeln und eine
etwaige Haftung von PMAT bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich
aus welchem Rechtsgrund – hat PMAT Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMAT nur: (i) für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen,
deren Verschulden PMAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Das Gewinnspiel kann durch PMAT jederzeit in seinem sachlichen, persönlichen,
zeitlichen oder örtlichen Anwendungsbereich geändert, eingeschränkt oder
aufgehoben werden, soweit dies durch nach Beginn des Teilnahmezeitraumes
eintretende oder bekanntwerdende rechtliche oder besondere tatsächliche Gründe
geboten ist oder geboten erscheinen könnte.
- Im Zusammenhang mit der Aktion sowie allen damit in Verbindung stehenden
Rechten und Pflichten gleich welcher Art gilt das Recht der Republik Österreich, mit
Ausnahme des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnomen. Zuständig sind die
sachlich zuständigen Gerichte für Wien, Innere Stadt.
Wien, 01. März 2026